Die Erste Hilfe Fortbildung ist ein Auffrischungs- und Vertiefungslehrgang sowohl für betriebliche Ersthelfer als auch für alle Erste Hilfe Interessierten, deren Erste-Hilfe-Kurs nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
Außer für Betriebshelfer - hier fordern die Berufsgenossenschaften alle 2 Jahre eine Fortbildung - gibt es keine gesetzliche Vorschrift, dass Erste Hilfe Kenntnisse aufgefrischt werden müssen. Wir vom Roten Kreuz empfehlen aber jedem, spätestens alle zwei Jahre erneut einen Kurs zu besuchen.
In Theorie und Praxis werden die lebensrettenden Maßnahmen wiederholt und vertieft. Zudem ist es möglich, auf bestimmte Erfahrungen der Ersthelfer und betriebsspezifische Themen einzugehen.
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw UVT übernommen.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen, wor die Teilnehmenden vor Kursbeginn eine Übernahme der Kosten beantragen müssen und dies dann zum Kurs mitbringen müssen.
Ausnahmen:
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) → Link
BG Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW) → Link
Unfallkasse Hessen (UKH) → Link
Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP) → Link
Für Firmen, Vereine, Organisationen oder andere Gruppen können wir unsere Kurse auch in Ihren Räumlichkeiten durchführen. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 12 Personen. Sprechen Sie uns an!